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Sachverständiger

Sachverständiger

Normalerweise leisten Handwerker gute Arbeit. Wenn trotzdem mal unklar ist, ob die Qualität stimmt, hilft das Urteil eines Sachverständigen.

Wer Antworten sucht, auf die er sich verlassen kann, braucht das Wissen von Experten, deren Sachkenntnis ihm weiterhilft. Experten, die objektiv und neutral den Dingen auf den Grund gehen. Sachverständige. Nur: Die richtigen müssen es sein. “Sachverständiger” kann sich jeder nennen, doch die Bezeichnung “öffentlich bestellter Sachverständiger” schützt § 132 a des Strafgesetzbuchs strafrechtlich.

Die Handwerkskammer setzt innerhalb der Grenzen ihrer Region (dem Stadtkreis Stuttgart und den Landkreisen Rems-Murr, Esslingen, Göppingen, Böblingen sowie Ludwigsburg) die öffentlich bestellten Sachverständigen der einzelnen Gewerke ein. Sie überprüft vor Beginn und während der Dauer ihrer gutachterlichen Tätigkeit die Eignung und die Sachkenntnis der von ihr bestellten Experten. Während dieser Zeitspanne sind unsere Fachleute dazu verpflichtet, die Bezeichnung “von der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger” sowie den Sachverständigen-Rundstempel zu führen und auf Verlangen ihren Sachverständigenausweis vorzulegen. Natürlich ist jeder Sachverständige des Handwerks zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet. Ihr Wissen stellen Ihnen die Sachverständigen im Rahmen eines kostenpflichtigen Auftrags zur Verfügung.

Zertifikate