0711 7880935   ​  buero@spiegel-sv.de

Neutralität

Neutralität

Der Titel "Öffentlich bestellter und Vereidigter Sachverständiger" ist rechtlich geschützt.

Die öffentliche Bestellung durch eine Handwerkskammer oder Industrie und Handelskammer gewährleistet, dass es sich bei einem Sachverständigen um einen Fachmann mit überdurchschnittlichen Kenntnissen auf seinem Fachgebiet handelt, die nach einem Ausleseverfahren der ihn bestellenden Körperschaft des öffentlichen Rechts auf absolute Neutralität und Objektivität vereidigt ist.

Bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung werden die geprüften Kandidaten auf die Einhaltung der Sachverständigenordnung und den einschlägigen Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch verpflichtet. Diese Verpflichtung wie auch die besondere Sachkunde bieten Gerichten, Behörden und Betrieben sowie privaten und sonstigen Auftraggebern die Gewähr eines unabhängigen objektiven Gutachtens.